GmbH Liquidation
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GmbH Liquidation am besten mit uns!
Wir kennen die drei Dinge, auf die es bei einer GmbH Liquidation ankommt
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GmbH Liquidation bevor die Firma insolvent ist
Wenn eine GmbH Schulden hat, ist eine Insolvenz der GmbH häufig die Folge. Doch nicht immer. Auch der Verkauf der GmbH ist eine Lösung – oder die Auflösung und Liquidation.
Meistens sind wirtschaftliche Missstände der Auslöser für die Entscheidung einer GmbH-Liquidation. Darüber hinaus sind es noch einige mehr: Insgesamt gibt es laut §60 GmbHG sieben Gründe, die zur Liquidation einer GmbH führen können:
• Die Gesellschaft war laut Gesellschaftsvertrag zeitlich befristet
• Die Gesellschafter beschließen die Auflösung
• Es liegt ein entsprechendes gerichtliches Urteil vor
• Ein Insolvenzverfahren wurde eröffnet
• Die Insolvenz wurde aufgrund mangelnder Masse abgewiesen
• Die GmbH wird aufgrund Vermögenslosigkeit gelöscht
• Das Registergericht beschließt die Liquidation aufgrund Mängel im Gesellschaftsvertrag oder Nichteinlage der vollständigen Stammeinlage
Voraussetzung für die GmbH-Liquidation ist ein Gesellschafterbeschluss
Um die Liquidation einer GmbH einzuleiten, bedarf es immer eines entsprechenden Beschlusses der Gesellschafter. Laut §65 GmbHG ist dazu in der Regel eine Dreiviertel-Mehrheit nötig. Anschließend muss der Auflösungsbeschluss am zuständigen Registergericht in notariell beglaubigter Form eingereicht werden. Im selben Zug müssen die Liquidatoren bestimmt werden. Diesen muss das Gericht bestätigen, dass sie straf-, gewerbe- oder berufsrechtlich diese Aufgabe übernehmen dürfen. Und die Aufgabe hat es in sich.
Essentiell bei der Liquidation einer GmbH: die Einhaltung des Sperrjahres
Die wichtigste Aufgabe der Liquidatoren bei der Liquidation einer GmbH i.L. (in Liquidation, dieser Zusatz ist im Schriftverkehr nun vorgeschrieben), ist der sogenannte Gläubigeraufruf im elektronischen Bundesanzeiger. Sobald dieser erfolgt ist, läuft das sogenannte Sperrjahr, in dem etwaige Gläubiger ihre Forderungen geltend machen können. Im Sperrjahr dürfen keinerlei Ausschüttungen an die Gesellschafter erfolgen; das ist erst nach Ablauf der Frist möglich, falls noch Vermögen vorhanden ist.
Nur wenn das Sperrjahr rechtskonform abgelaufen ist, kann die GmbH nach der Liquidation aus dem Handelsregister gelöscht werden. Außerdem müssen die Liquidatoren noch laufende Geschäfte beendigen, die Liquidations-Eröffnungsbilanz erstellen und noch vorhandenes Gesellschaftsvermögen in Geld umwandeln.
Übrigens: Auch eine Gesellschaft „in Abwicklung“ (i.Abw.) befindet sich in Liquidation, hier handelt es sich um die deutsche Übersetzung, die aber vom Prozess her gleich einer Liquidation ist.
Nach dem Sperrjahr müssen die Liquidatoren die Schlussrechnung vorlegen und die Löschung der GmbH nach der Liquidation im Handelsregister anmelden. Erst nachdem dies erfolgt ist, existiert die GmbH nicht mehr. Vorher ist die GmbH auch während der Liquidation noch eine juristische Handelsgesellschaft. Das heißt, Steuern auf etwaige Gewinne müssen noch bezahlt werden.
GmbH auflösen ohne Liquidation
Die Liquidation einer GmbH ist nicht nur langwierig, sondern kostet auch mindestens 3000 Euro. Das ist eine Menge Geld. Vor allem, wenn ja eigentlich keines mehr vorhanden ist. Doch es gibt eventuell Alternativen, die sorgsam geprüft werden sollten.
Eine Möglichkeit ist der Verkauf der verschuldeten GmbH: Für finanzkräftige Investoren kann eine zwar krisenbehaftete, jedoch im Grundsatz vielversprechende GmbH eine gute Investition sein. Eine weitere Möglichkeit ist die GmbH Auflösung ohne Liquidation und Sperrjahr – das geht deutlich schneller und ist günstiger. Möglich ist sie allerdings nur, wenn es keinerlei Vermögen mehr gibt. In diesem Fall kann beim Amtsgericht ein Antrag auf Amtslöschung gestellt werden. Eine verlockende Lösung, die allerdings nur dann gewählt werden sollte, wenn die Voraussetzungen wirklich erfüllt sind. Denn eine Nachliquidation, die fällig wird, wenn noch Vermögen vorhanden ist, wird erst recht unangenehm.
Mit kompetenter Beratung GmbH Probleme lösen
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