Unternehmen wandern ab – raus aus Deutschland aufgrund der Bürokratie
Nicht nur die ausländischen Firmen wie Tesla haben mit den deutschen Behörden und deren Bürokratie zu kämpfen, sondern auch die deutsche Wirtschaft klagt über „praxisferne“ Vorschriften.
Die Energiewende – der Ausbau wird durch die Bürokratie ausgebremst
In den letzten Monaten hörte man das Mantra „Mehr Tempo beim Klimaschutz“ häufig im Wahlkampf. Doch die Erkenntnis, dass die erneuerbaren Energien schneller ausgebaut werden müssen, kommt nicht nur reichlich spät, sondern ist längst überfällig.
Aber die Umstellung der Stromversorgung, die bislang doch sehr langsam voranschreitet und der gleichzeitigen Abschaltung anderer Stromquellen wie Atom- und Kohleenergie stellt eine Gefahr für den Wirtschaftsstandort Deutschland dar.
Diejenigen, die für den vermeintlich günstigen Kohlestrom argumentieren, die sind auf dem Holzweg. Denn weder Kohle noch andere fossile Energiequellen wie Erdgas oder Öl weisen eine ernst zu nehmende Zukunft auf – auch nicht aus wirtschaftlicher Sicht. Vonseiten des deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung heißt es, dass die vollständige Umstellung auf erneuerbare Energien sogar die Strompreise deutlich vergünstigen würden.
Da Problem liegt letztendlich darin, dass es zu wenig CO2-freie Energie gibt und die Bürokratie rund um die Genehmigungsverfahren für den grünen Strom zu lange dauert.
Klimaschutz – wird es dazu kommen, dass die Unternehmen ins Ausland abwandern?
Ende Oktober wurde in der EU über das neue Emissionsreduktionsziel verhandelt. Die Kommission einigte sich auf minus 55 Prozent bis 2030 und das Parlament will gar 60 Prozent (jeweils im Vergleich zu 1990). Ist es möglich, die Pariser Klimaziele zu erreichen?
In 2020 präsentierte „Fridays for Future“ eine Studie, mit der das Wuppertal Institut beauftragt war. Mit dieser sollte herausgefunden werden, wie ein gerechter Beitrag Deutschlands zu 1,5 Grad aussehen könnte. Das Ergebnis: minus 60 Prozent, aber nicht erst 2030 sondern 2025. Dies würde ein Minus von 85 Prozent bis 2030 implizieren.
Die gute Nachricht: Minus 1,5 sind noch immer nicht möglich. Aber was ist die schlechte Nachricht? Von dieser Sicht aus gibt es viele und das vor allem vonseiten der Wirtschaft. Denn ein ambitioniertes Reduktionsziel geht nur einher mit höheren Klimaschutzstandards. Vor allem der CO2-Preis am europäischen Emissionsmarkt (EU ETS) wird massiv steigen. Während die EU die Maßnahmen weiter verschärft, ist es möglich, in anderen Ländern weiterhin günstig CO2 zu emittieren. Aus diesem Grund fürchten sich viele vor Carbon Leakage, also vor „[…] einer Situation, die eintreten kann, wenn Unternehmen aufgrund der mit Klimamaßnahmen verbundenen Kosten ihre Produktion in andere Länder mit weniger strengen Emissionsauflagen verlagern.“
Die Konsequenzen daraus können sowohl ökonomisch als auch ökologische Konsequenzen mit sich bringen. So zielt das ökonomische Argument es auf den Wettbewerbsvorteil ab, denn die heimischen Unternehmen schaffen es nicht mehr, ihre Waren und Dienstleistungen zu konkurrenzfähigen Preisen auf den Markt zu bringen. Das Resultat könnte sein, dass immer mehr Unternehmen ins Ausland abwandern, was den Wirtschaftsstandort Deutschland weiter schwächt und den Staat zudem um die Steuereinnahmen bringt.
Des Weiteren gibt es noch den ökologischen Aspekt. Denn wird die Produktion von einem Gut ausgelagert, dann muss dieses rückimportiert werden, womit durch den Transport die Emissionen ansteigen. Dieser gegenteilige Effekt wird als „Pollution Haven Hypothese“ bezeichnet. Auch die anfallenden Emissionen die in anderen Drittstaaten anfallen werden dazu gezählt.
Was wird dagegen unternommen?
Die EU plant mit dem Grenzaussteuerausgleich (Border Carbon Adjustment) dem Leakage Risiko entgegenzusteuern. Konkret handelt es sich dabei um eine CO2-Anpassungsgebühr auf Importe in die EU und Rückvergütungen auf Exporte aus der EU. Die Berechnung dafür soll auf dem CO2-Fußabdruck des jeweiligen Produkts basieren. Auch mit den WTO-Regeln wäre ein derartiger Grenzausgleich vereinbar und könnte als Übergangsregelung gelten, bis das auch andere Regionen mit ihren Klimaschutzmaßnahmen nachziehen.