Schnell und Einfach Firma schließen

Egal aus welchem Grund Sie Ihre Firma auflösen möchten. Wir finden die richtige Lösung für Ihre Sie.

Schnell und Einfach
Firma schließen

Beenden Sie Ihr Unternehmen

professionell und stressfrei!

Geschäftsaufgabe leicht gemacht mit Copperberg: Professionelle Beratung für eine erfolgreiche Betriebsauflösung. Jetzt unverbindlich informieren!

Unternehmensberater Firma Liquidation

Die 4 Varianten seine Geschäftstätigkeit zu beenden

Sichere Liquidation
mit Sperrjahr

Die Liquidation mit Sperrjahr dauert am längsten und ist meistens durch die zusätzlich anfallenden Kosten die teuerste Variante. Wenn Ihre Firma Haftungsrisiken hat oder es Unklarheiten über offene Forderungen gibt, solle dieser Weg gewählt werden.

  • 13 – 14 Monate bis zur Liquidation

  • Laufende Buchführungskosten

  • Kosten für bis zu drei Abschlüsse

Schnelle Löschung
mit privater Haftung

Die schnelle und günstige Variante für Firmen ohne Haftungsrisiken. Besonders geeignet für Firmen ohne laufenden Betrieb. Die Auflösung erfolgt durch die Übernahme der Haftung mit dem Privatvermögen des Alleingesellschafters.

  • 3 – 4 Monate bis zur Löschung aus dem Handelsregister

  • Haftung wird von Alleingesellschafter übernommen

  • Geeignet für Firmen ohne Risiken

Schnelle Löschung
Ohne private Haftung

GmbH im Handelsregister innerhalb weniger Wochen löschen lassen durch mehrstufige Vorgehensweise die zu einer US LLC führt welche nicht im Handelsregister eingetragen werden muss und bei nicht Bedarf leicht gelöscht werden kann.

  • 4 – 6 Wochen bis zur Löschung aus dem Handelsregister

  • Kein Sperrjahr

  • Haftung wird von LLC übernommen

Schnell und
Unkompliziert

Übernahme Ihrer Geschäftsanteile durch neuen Eigentümer. Haftungsrisiken und Verbindlichkeiten gehen mit dem beim Verkauf geschlossenen Abwicklungsvertrag auf den neuen Käufer über.

  • Schnell umsetzbar

  • Haftung wird von neuem Eigentümer übernommen

  • Keine weiteren Kosten

Die 4 Varianten seine Geschäftstätigkeit zu beenden

Unsere Preise

Liquidation mit Sperrjahr

450€

  • Vorbereitung aller Verträge und Beschlüsse

  • Mitteilung an den Bundesanzeiger

  • Sperrjahr

  • Notarkosten ca. 500€

  • Gebühren Handelsregister ca. 300€

  • Kosten für Steuerberater (Bilanzen) ca. 1.500€

  • Laufende Betriebskosten

Auflösung durch Verschmelzung auf Alleingesellschafter

1.200€

  • Vorbereitung aller notwendigen Verträge und Beschlüsse

  • Notartermin bei Ihnen in der Nähe

  • Abstimmung mit Notariat

  • Notarkosten ca. 500€

  • Gebühren Handelsregister ca. 300€

  • Kosten für Steuerberater (Verschmelzungsbilanz) ca. 200€ – 800€ zzgl. evtl. Beratungskosten

Grenzüberschreitende Verschmelzung

2.600€

  • US LLC

  • Betriebskosten für die ersten 6 Monate

  • Vorbereitung aller notwendigen Verträge und Beschlüsse

  • Notarkosten ca. 500€

  • Gebühren Handelsregister ca. 200€

  • Kosten für Steuerberater (Schlussbilanz) ca. 200€ – 800€

Firmenverkauf -Kosten für Vermittlungsprovision nach Aufwand auf Anfrage

Noch Fragen? Rufen Sie an! (030) 338 478 91

Lernen Sie uns kennen – Erfahren Sie mehr über uns

Wie können wir Ihnen helfen?

Wir stellen uns vor und zeigen Ihnen auf, wie wir Ihnen bei ihren Problemen helfen können.

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Wir helfen bei GmbH Problemen!

Was sind GmbH Probleme und können diese mit professioneller Hilfe gelöst werden?

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Beratung für alle Geschäftslagen!

Wir zeigen Ihnen, wie die Berater von Copperberg Ihnen bei GmbH Problemen helfen können.

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GmbH Abwicklung als Lösung?

Wir erklären Ihnen, was Sie bei einer GmbH Abwicklung beachten müssen.

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Wie funktioniert der Firmenverkauf?

Wie läuft der verkauf einer Firma ab? Das wichtigste für Sie zusammengefasst.

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Beratung als Alternative zum Firmenverkauf?

Was bietet  eine Insolvenzberatung für Firmen in finanziellen Schwierigkeiten.

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Der Ablauf der unseres Service

FAQ – Liquidation

Neben den Kosten für unsere Dienstleistung entstehen mit der Liquidation noch Kosten für den Notar und für den Steuerberater. Ebenfalls müssen Sie bis zur endgültigen Liquidation nach dem Sperrjahr der Buchhaltungspflicht nachkommen. Für die meisten Firmen bedeutet dies ebenfalls weitere Kosten.

In den meisten Fällen müssen Sie bis zur endgültigen Liquidation 3 Bilanzen erstellen. Dies sind die Eröffnungsbilanz zur Eröffnung des Liquidationsverfahren, die Schlussbilanz zum Zeitpunkt der endgültigen Liquidation und eine Jahresabschluss weil sich der Zeitraum der Liquidation in der Regel über den Zeitraum des wirtschaftlichen Geschäftsjahres hinaus erstreckt.

Diese drei Bilanzen bzw. Abschlüsse sind mit dafür verantwortlich, wieso die Kosten für eine Liquidation mit Sperrjahr insgesamt sehr hoch ausfallen.

Bei der Liquidation mit Sperrjahr wird meistens von 12 Monaten gesprochen. In Wirklichkeit sind es aber mindestens 13 bis 14 Monate. Dies hängt damit zusammen, dass das Sperrjahr erst mit der Eintragung im Handelsregister beginnt und dies kann leider manchmal etwas länger dauern.

Sie können selbstverständlich den Notar ihres Vertrauens in Anspruch nehmen. Wenn Sie keinen haben suchen wir einen Notar in Ihrer Umgebung und stimmen mit diesem alles weitere für Sie ab. Sie müssen nur noch zum vereinbarten Notartermin erscheinen und unterschreiben.

Währen des Sperrjahres wird für die zu liquidierende Firma ein Liquidator bestimmt. Dieser hat die Aufgabe alle Angelegenheiten / Verbindlichkeiten der Firma zu beenden und aufzulösen. In den meisten Fällen wird der Geschäftsführer im Rahmen der Liquidation als Liquidator bestimmt.

Dies sollten Sie unterlassen. Die Aufgabe des Sperrjahres ist es alle Verbindlichkeiten und Verpflichtungen aufzulösen und nicht neue einzugehen. Außerdem kann es passieren, dass  durch neue Geschäftstätigkeiten wieder Verbindlichkeiten beim Finanzamt entstehen und dieses im schlimmsten Fall der Liquidation nach dem Sperrjahr diese verweigert. Tätigen Sie deshalb nur Ausgaben, welche tatsächlich der Liquidation dienen.

Während sich die Firma in Liquidation befindet unterliegt sie weiterhin der Buchhaltungspflicht. Dementsprechend können innerhalb des Sperrjahres weitere Kosten auf die Firma zukommen, welche gedeckt werden müssen. Besonders wenn die Buchführung von einem Steuerberater übernommen wird, können hier noch einmal teilweise höhere Kosten entstehen.

FAQ – Verschmelzung

Im Normalfall dauert ist 4 bis 12 Wochen bis Ihre Firma aus dem Handelsregister gelöscht wird. Anschließend wird Ihre Firma nur noch angezeigt wenn ausdrücklich nach gelöschten Firmeneinträgen gesucht wird.

Im Handelsregister wird dann nur noch angezeigt:

„HRB 12345: Muster GmbH, Musterstadt, Musterstaße 1, 81234 Musterstadt. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 1.02.2020 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 1.02.2020 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter Nachname, Vorname, Muisterstadt, geb. 19?? übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.“

Zusätzlich zu den Kosten für unsere Dienstleistungen entstehen Kosten für den Notar und den Steuerberater welcher die Verschmelzungsbilanz erstellt.

Sie müssen eine Verschmelzungsbilanz erstellen. Dies wird in der Regel von Ihren Steuerberater für ein dem Umfang entsprechendes Honorar übernommen. Wenn das Geschäftsjahr gerade erst begonnen hat und eine aktuelle Bilanz vorliegt, kann diese auch verwendet werden.

Mit der Verschmelzung auf den Alleingesellschafter fällt die Haftungsbeschränkung der Gesellschaft weg. Ab diesem Zeitpunkt haftet der Alleingesellschafter. Wenn der Alleingesellschafter eine Privatperson ist, haftet dieser mit seinem Privatvermögen. Wenn der Alleingesellschafter eine haftungsbeschränkte Gesellschaft ist (z.B. Holdingstruktur) dann übernimmt diese mit der Verschmelzung die Haftung.

Die Variante der Verschmelzung lohnt sich besonders für Unternehmer welche mit Ihrer Firma schon länger nicht mehr aktiv waren und sich somit relativ sicher sein können, dass keine versteckten Risiken mit der Verschmelzung auf den Alleigesellschafter übergehen für welche dieser dann haften muss.

Im Rahmen der Verschmelzung führen wir keine steuerliche Beratung durch. Weil es aber im Rahmen einer Verschmelzung zu der Besteuerung stiller Reserven kommen kann, wenn diese vorhanden sind, sollte dies vor der Verschmelzung mit einem Steuerberater abgeklärt werden. Auch ggf. andere steuerliche Nachteile sollten geprüft werden. Wenn z.B. Geschäftsdarlehn o.ä. gewährt wurden kann dies auch negative steuerliche Auswirkungen haben.

FAQ – US LLC

Während bei der Verschmelzung mit dem Alleingesellschafter die Haftungsrisiken auf den Alleingesellschafter übergehen, gehen diese hier auf die LLC über. Damit verringert sich das Haftungsrisiko. Auf der anderen Seite erhöht sich aber der Aufwand, der durch die notwendige Zusammenarbeit mit dem deutschen Finanzamt entsteht.

Es entstehen zusätzlich Notarkosten welche von der Bilanzsumme Ihres Unternehmens abhängig sind und Gebühren für das Handelsregister. Alle anderen Kosten sind bereits in unseren Gebühren inbegriffen.

Wenn alles reibungslos abläuft, vergehen bis zur Löschung Ihrer Firma aus dem Handelsregister ca. 4 bis 6 Wochen.

Wenn Sie ihre LLC in den USA weiterbetreiben möchten, belaufen sich die Kosten für den Unterhalt der Firma auf ca. 600€ pro Jahr.

Selbstverständlich können Sie Ihre LLC auch schließen. Dies ist sogar einfacher als eine Firma in Deutschland zu schließen. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ungefähr 200€.

Es ist nur erforderlich, dass die LLC beim deutschen Handelsregister registriert wird, wenn sie im Rahmen der Fusion einen laufenden Betrieb übernimmt und fortsetzt. Falls der Betrieb jedoch vor oder zeitnah zur Fusion eingestellt wurde und die LLC somit keine “Zweigniederlassung” mehr hat, ist keine Registrierung beim Handelsregister erforderlich.

Die Verschmelzungsbilanz ist die Bilanz zum Zeitpunkt der Verschmelzung.
Sofern bis zur Gründung der Zwischengesellschaft keine buchungspflichtigen Geschäftsvorfälle aufgetreten sind, stimmt die Verschmelzungsbilanz mit der Schlussbilanz überein und es muss lediglich das Bilanzdatum angepasst werden.
Falls die Rechtsnachfolgerin das Unternehmen der GmbH nicht fortsetzen, sondern stattdessen selbst gelöscht werden soll, empfiehlt es sich, die Gesellschaft zuvor aufzulösen. Dabei sollten alle Forderungen, Verbindlichkeiten und Rückstellungen ausgebucht werden, sofern dies möglich ist.
Beachten Sie bitte, dass nach dem Bilanzstichtag keine buchungspflichtigen Geschäftsvorfälle mehr auftreten sollten, um zu vermeiden, dass die Rechtsnachfolgerin erneut beim Finanzamt angemeldet werden muss. Um diesen Aufwand zu vermeiden, können verbleibende Forderungen beispielsweise an den Gesellschafter abgetreten und ausgebucht werden. Steuerrückstellungen können vor Erhalt des Steuerbescheids auch durch eine entsprechende Steuervorauszahlung an das Finanzamt aufgelöst werden.

Sie benötigen für die Verschmelzung eine Schlussbilanz. Der Stichtag für diese Schlussbilanz darf frühestens das Datum der Auftragserteilung sein. Wenn Ihre Buchführung auf einem aktuellen Stand ist, kann Ihr Steuerberater diese schnell aushändigen. Die Kosten dafür liegen zwischen 500€ und 1.000€.

Wenn Sie bis dahin alles ausgebucht haben und bis zur Verschmelzung keine weiteren Buchungsvorgänge vorgefallen sind, kann die Schlussbilanz auch als Verschmelzungsbilanz verwendet werden.

FAQ – Firmenverkauf

Die Kosten für einen Firmenverkauf lassen sich anders als bei den anderen Varianten nicht im Vorfeld bestimmen. Erst nach einer ausführlichen Beratung können diese Bestimmt werden. Dies liegt an der Komplexität der Aufgabe selber. Beim Firmenverkauf sind wir Vermittler und suchen in Ihrem Auftrag einen Käufer für Ihr Unternehmen. Abhängig von der Region, der Branche und anderen Faktoren ist es schwieriger oder leichter einen passenden Käufer zu finden. Abhängig von diesem Aufwand ist unsre Vermittlungsprovision. Für weitere Informationen rufen Sie uns einfach an.

Durch unser hervorragendes Netzwerk sind wir in den meisten Fällen in der Lage, innerhalb kürzester Zeit einen Käufer zu finden. Natürlich ist es aber immer abhängig von aktuellen Marktlage und vielen anderen Faktoren.

Beim Firmenverkauf gehen die Rechte und Pflichten der Gesellschaft mit der Überschreibung der Geschäftsanteile auf den neuen Eigentümer über. Entscheidend ist das Datum des Firmenverkaufs. Für das Handeln des neuen Eigentümers sind Sie nicht mehr verantwortlich.

Ja. wir kaufen aber nicht alle Firmen. Von uns werden nur für unsere langfristige Planung interessante Firmen übernommen. Wir helfen Ihne aber gerne, einen Käufer für Ihre Firma zu finden.