Gründerkredite der KfW: So gelingt die Gründung sicher!

Der Traum vom eigenen Business – der kostet erst einmal nichts. Und wenn es dann konkreter wird? Dann ist finanzkräftige Unterstützung gefragt. Zum Beispiel durch die attraktiven Gründerkredite der KfW!

Eine Gründung kostet Geld: Etwa Laden- oder Büroeinrichtungen, Maschinen, den Einkauf, erste Gehälter, Mieten und Marketing – für das alles braucht es ein gewisses Startkapital. Die erste Frage, die sich stellt, lautet: Woher soll das Geld kommen? Und die zweite: zu welchen Konditionen?

Die speziellen Gründerkredite der KfW gelten als gern in Anspruch genommene Starthilfe für die ersten Jahre. Denn vor allem zu Beginn einer Gründung kommt es darauf an.

Welche Kredite werden von der KfW angeboten?

Nicht jede Gründung verläuft gleich und nicht jede Geschäftsidee braucht dieselben Investitionen. Daher empfiehlt es sich, so individuell wie möglich zu fördern. Zu diesem Zweck hat die KfW folgende Förderkredite etabliert:

ERP-Gründerkredit – „StartGeld“
Dieser Förderkredit gewährt eine Summe von bis zu 125.000 Euro für das jeweilige Gründungsvorhaben. Finanziert werden Investoren und laufende Kosten. Die Kreditzugang ist besonders leicht: Die KfW übernimmt 80% des Kreditrisikos.

ERP-Kapital für Gründung
Dieser Förderkredit gewährt eine Summe von bis zu 500.000 Euro zur Stärkung des Eigenkapitals des neuen Unternehmens. Die Tilgungsraten werden in den ersten sieben Jahren vollständig ausgesetzt (bis auf die Zinszahlungen). Dieser Kredit soll bei der Existenzgründung und -festigung bis zu drei Jahren nach der Gründung helfen. Die KfW übernimmt das Kreditrisiko.

ERP-Günderkredit – „Universell“
Dieser Kredit richtet sich an junge Unternehmen, die weniger als fünf Jahre am Markt sind. Er beinhaltet KfW-Corona-Hilfen für Anschaffungen und laufende Kosten. Der Zinssatz ist reduziert und die KfW übernimmt 90% des Bankrisikos.

Wer ist förderberechtigt bei Gründerkrediten?

Wer gründen will, hat mit der KfW gute Chancen, tatsächlich durchstarten zu können. Doch wer ist eigentlich förderberechtigt? Hier haben Sie die Checkliste der Voraussetzungen:

• Sie müssen Gründer oder Nachfolger eines Unternehmens mit Sitz in Deutschland sein.
• Ihr Unternehmen darf maximal fünf Jahre bestehen.
• Sie müssen einen realistischen Businessplan vorweisen.
• Sie müssen eine ausreichende fachmännische und/oder kaufmännische Expertise vorweisen.

Jetzt KfW Gründerkredit beantragen!

Sie möchten gründen und ziehen zu diesem Zweck unsere Förderberatung für die Förderkredite der KfW in Betracht? Gerne beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten, dem passenden Modell und bereiten gemeinem mit Ihnen alles vor, was Sie hierfür benötigen. Sprechen Sie uns an!