Firmenbestattung: Ein Möglicher Ausweg aus der Krise
Befindet sich eine GmbH in Schwierigkeiten, muss ein Notfallplan her. Die Insolvenz ist für Viele eine nur sehr schwer zu akzeptierende Möglichkeit, abzuschließen und aufzuräumen. Gibt es denn keinen anderen Ausweg? Doch. Den gibt es. Eine unter dem Begriff laufende „Firmenbestattung“ ist ein legaler Weg, die GmbH zu schließen – und dabei frei von einem Insolvenzverfahren zu bleiben.
Als erfahrene und kompetente Insolvenzberater erläutern wir Ihnen gerne die Pros und Contras einer GmbH Beerdigung. Außerdem sehen wir genauer hin – und können Ihnen exakt sagen, ob wir unter gegebenen Voraussetzungen auch für Sie als Firmenbestatter tätig werden können.
Die GmbH Beerdigung als Lösung des Problems
Während ein Insolvenzverfahren nicht nur die allerletzte Entscheidung ist, die Geschäftsführer treffen würden, ist eine Firmenbestattung ein Weg, der selbstbestimmter, kurzfristiger und Image-schonender ist. Eine Insolvenz ist langwierig, bindet den GmbH Geschäftsführer für viele Jahre die Hände und birgt darüber hinaus auch noch jede Menge Haftungsrisiken. Von denen wissen die allermeisten Unternehmer erst dann etwas, wenn es schon zu spät ist.
Nachteile einer Insolvenz:
• Die Reputation des Geschäftsführers ist geschädigt.
• Negative Bonität durch Schufa-Eintrag
• Langjähriges Verfahren, das für viele Jahre die Hände bindet.
• Haftungsrisiken, von denen die wenigsten überhaupt wissen.
• Eine Insolvenz ist ein kostenpflichtiger Prozess
Was ist eine Firmenbestattung überhaupt?
Der Begriff „Firmenbestattung“ wird manches Mal als negativ konnotierter Begriff verwendet, wenn es um eine zweifelhafte Klärung wirtschaftlicher Einbahnstraßen geht. Dabei ist es eine hundertprozentig legale Weise, der Krise zu entkommen. Bei einer Firmenbestattung kann man beispielsweise einen Firmenübernahme organisieren, einen GmbH Ankauf oder die GmbH Löschung.
Wichtig ist in jedem Fall, dass der Gläubigerschutz erhalten bleibt. Solange dies der Fall ist, steht einer GmbH Übernahme oder einem GmbH Verkauf nichts im Wege. Außerdem muss die Erreichbarkeit der GmbH gewährleistet sein und wenn sich der Sitz der Firma ändert, darf dies nicht einfach nur deshalb passieren, um Ämtern und Insolvenzgericht zu entkommen. Auf diese Punkte kommt es an, damit die Form der Firmenbestattung legal bleibt. Sind jene Kriterien erfüllt, steht einer Firmenbeerdigung nichts im Wege.
Der Prozess einer Firmenbestattung ist im Vergleich zur Firmeninsolvenz denkbar einfach, geht schnell von statten und ist darüber hinaus auch noch risikolos.
Die Vorteile einer Firmenbestattung:
• Einfache Vorgehensweise, der ähnlich wie ein Firmenverkauf funktioniert.
• Als Partner würden wir Ihre Firma entweder übernehmen oder einen Käufer für Sie suchen.
• Es braucht lediglich einen notariellen Termin, schon ist die Firmenbestattung abgeschlossen.
• Ihre Reputation bleibt einwandfrei.
• Ihre Schufa bleibt sauber.
• Ihr Privatvermögen bleibt unangetastet.
• Sie können sofort wieder mit Neuem beginnen.
Ein Beispiel: Im Falle einer Firmenübernahme würden wir Ihre GmbH kaufen, während Sie die Geschäftsanteile an eine Auffanggesellschaft übertragen. Es braucht lediglich die notarielle Beglaubigung – und schon sind Sie aus sämtlichen Pflichten entlassen. Sie können direkt neu anfangen, weitermachen, sich frei bewegen und frei über Ihr Privatvermögen verfügen. Ganz ohne Schufa-Eintrag und Haftungsrisiken.
Achtung: Eine Firmenbestattung ist generell nur dann möglich, wenn Ihre Kapitelgesellschaft noch keine Insolvenzreife erreicht hat. Dann sind Sid nämlich dazu verpflichtet, einen Antrag auf die Eröffnung eines Insolvenzantrages zu stellen. Andenfalls machen Sie sich der Insolvenzverschleppung strafbar. Als Geschäftsführer haften Sie nach dem Zivilrecht persönlich.
Kontaktieren Sie uns jetzt
Als Unternehmensberater haben wir etliche Firmenbestattungen legal und erfolgreich für unsere Kunden begleitet. Auch Sie denken daran, eine Firmenbestattung zu nutzen? Dann sprechen Sie uns jetzt an. Gerne beraten wir Sie umfassend über das Thema Firmenbestattung.