Beratung für Firmen mit Problemen
Wenn es bei kleinen und mittelständischen Firmen zu kriseln beginnt, ist guter Rat gefragt. Ist guter Rat denn aber immer auch gleich teuer? Nicht unbedingt. Nehmen Firmen mit Problemen eine Beratung in Anspruch, kann diese Unternehmensberatung in Form einer entsprechenden Förderung bezuschusst werden. Wir verraten Ihnen mehr über die Beratung bei GmbH Problemen!
Warum kann eine Beratung für Firmen mit Problemen sinnvoll sein?
Diese Frage haben Sie sich ganz gewiss schon selbst beantwortet: Eine Beratung kann sinnvoll sein, damit Ihr Unternehmen wieder auf Kurs kommt. Schließlich soll der Krisenzustand wenn möglich nicht ewig dauern – und schon gar nicht in eine Insolvenz münden. Ein Unternehmensberater setzt da an, wo Sie nicht mehr weiterwissen. So kann er dabei unterstützen, Lösungsansätze zu finden, Geschäftsprozesse zu ändern und neu zu motivieren.
Was gehört zu einer Unternehmensberatung für Firmen mit Problemen?
Ein Unternehmen in der Krise soll möglichst wieder Leistungs- und wettbewerbsfähig werden. Für dieses Ziel braucht es bestimmte Maßnahmen. Ein Berater kümmert sich unter anderem um Folgendes:
• Es wird nach der Krisenursache ermittelt
• Es wird das Krisenstadium analysiert
• Es wird eine Momentaufnahme erstellt und analysiert, wo das Unternehmen zum jetzigen Zeitpunkt im Kontext der Firmenhistorie steht.
• Es wird eine Wettbewerbsanalyse erstellt.
• Die wirtschaftliche Situation muss transparent gemacht werden.
Das sind die Basics, die es zum Beginn einer Unternehmensberatung zu tun gilt. Anschließend geht es an die Substanz: Nun sollen die Liquidität und die Produktivität wiederhergestellt werden.
Wer ist förderfähig?
Förderfähig sind ganz generell gesagt Unternehmen mit Problemen. Nun kann natürlich nicht jeder, der für sein Geschäft glorreichere Visionen hatte, eine Förderung dieser Art erhalten. Vorbehalten ist die Förderung eben jenen Unternehmen, die tatsächlich in der Krise stecken. Laut Definition steckt ein Unternehmen dann in Schwierigkeiten, wenn bei einer GmbH mehr als die Hälfte des Stammkapitals verbraucht ist. Bei einer Personengesellschaft oder bei Einzelunternehmen muss die Hälfte der Eigenmittel durch aufgelaufene Verluste verloren gegangen sein.
Nicht förderfähig sind hingegen Unternehmen, die sich bereits in einem Insolvenzverfahren befinden. Genauso wie Unternehmen mit einer nicht von der Hand zuweisenden Insolvenzreife.
Was sind außerdem Voraussetzungen?
Wir haben die Erfahrung gemacht, dass eine weitere, ungeschriebene Herausforderung vielleicht sogar die wichtigste ist: Der Wille und der Ehrgeiz des Geschäftsführers. Wenn auch nur ein Funken Zweifel mitschwingt oder sogar der Glaube, es sei eh alles verloren, könnte das gravierende Negativfolgen haben. Anders gesagt: Wer wirklich will, der hat auch beste Chancen, es mit einer professionellen Unternehmensberatung zu schaffen.
Wenn auch Sie zu denjenigen gehören, die das Ruder rumreißen möchten, kommen Sie jetzt mit uns ins Gespräch.
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Auch Sie befinden sich mit Ihrer Firma in Schräglage und möchten das ändern? Dann kontaktieren Sie uns. Mit professioneller Unterstützung und Beratung sind wir gerne für Ihre Anliegen da.