GmbH Insolvenz – auf diese Punkte gilt es zu achten

Sobald ein Unternehmen Schulden hat, dann wird dadurch nicht nur die Existenz des Geschäftsführers bedroht, sondern auch die Arbeitsplätze der Belegschaft. Sofern es nicht möglich ist, die Schulden außergerichtlich zu tilgen, bleibt nur noch ein Weg: Die Insolvenz.

Die GmbH Insolvenz im Kurzüberblick

Eine Insolvenz kann folgende Gründe haben: drohende Zahlungsunfähigkeit, die Zahlungsunfähigkeit und die Überschuldung. Wann eine GmbH insolvent ist, das ist abhängig von der finanziellen Lage des Unternehmens.

Bei einer GmbH Insolvenz ist der Geschäftsführer verpflichtet, den Antrag auf Insolvenz rechtzeitig zu stellen. Geschieht dies nicht, macht der GF sich wegen Insolvenzverschleppung strafbar. Deshalb muss er die wirtschaftliche Lage des Unternehmens stets im Blick haben.

Es kann der Fall eintreten, dass eine Insolvenz vermieden werden kann. Besonders bei einer drohenden Zahlungsunfähigkeit stehen die Chancen gut, dass das Unternehmen gerettet und saniert werden kann.

Die Rolle des Geschäftsführers

Es liegt in der Verantwortung der/des Geschäftsführer(s), die wirtschaftliche Lage stets genau im Blick zu haben. Nur so kann vermieden werden, dass es zu einem finanziellen Engpass kommt und notfalls frühzeitig die „Notbremse gezogen“ werden kann, wenn sich diese andeuten. Gemäß § 15a der Insolvenzverordnung (InsO) besteht eine Insolvenzantragspflicht.

=> der Geschäftsführer ist gemäß § 64 des GmbH-Gesetzes (GmbHG) bei einer eintretenden Zahlungsunfähigkeit dazu verpflichtet, für Zahlungen zu haften, die nach dem Eintreten der Zahlungsunfähigkeit oder nach festgestellter Überschuldung geleistet werden.

Meldet der Geschäftsführer die Insolvenz der GmbH nicht rechtzeitig oder gar nicht an, dann droht ihm eventuell eine Strafe wegen Insolvenzverschleppung. Er haftet nicht nur gegenüber den Gläubigern, sondern auch gegenüber der Gesellschaft. Dies gilt auch dann, wenn der Insolvenzantrag zu früh gestellt wird und eine Rettung und Sanierung der GmbH noch nicht auszuschließen war.

Was passiert nach dem Insolvenzantrag?

Sobald der Insolvenzantrag gestellt wurde, wird das Eröffnungsverfahren eingeleitet. Vom Gericht wird geprüft, ob tatsächlich ein Insolvenzgrund vorliegt und ob das Vermögen ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Verschiedene Faktoren entscheiden darüber, ob das Unternehmen gerettet werden kann oder es zu einer Auflösung der GmbH kommt. Wird das Insolvenzverfahren angemeldet, dann gibt es zwei Möglichkeiten wie weiter verfahren wird:

Es wird ein Insolvenzverwalter eingesetzt. Dieser kann die GmbH auflösen, das Unternehmen vollständig oder in Teilen verkaufen oder diese in Eigenregie weiterführen.
Insolvenz in Eigenverwaltung. In diesem Fall führt die Geschäftsführung das Unternehmen weiter, um dieses zu sanieren.

Der Ablauf des GmbH-Insolvenzverfahrens

Sobald die Unterlagen bei Gericht eingehen, prüft dieses, ob eine Insolvenz der GmbH möglich ist. Für den Zeitraum ordnet das Gericht bei einem laufenden Geschäftsbetrieb und bei der Gefahr einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse eine vorläufige Insolvenzverwaltung an, mit der ein vorläufiger Insolvenzverwalter benannt wird. Von diesem wird sichergestellt, dass das Unternehmen nicht noch mehr Schulden anhäuft und die Vermögenswerte gesichert werden.

Sollte sich während der Prüfung der Vermögensverhältnisse durch den Insolvenzverwalter abzeichnen, dass die Kosten des Insolvenzverfahrens von der GmbH nicht getragen werden können – mit dem vorhandenen Vermögen – dann wird der Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen. In dem Fall kommt es dann zu einer zwangsweisen Auflösung der GmbH.

Sollte eine deckende Masse vorhanden sein, dann liegt ein Insolvenzgrund vor und das Insolvenzverfahren wird von dem Gericht eingeleitet. Die Insolvenz selbst läuft nach festgelegten Schritten ab. Das zuständige Amtsgericht informiert die Geschäftsführung oder den Insolvenzverwalter über alle wichtigen Fristen.

1. Die Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle: In einer gesetzlich vorgeschriebenen Frist müssen die Gläubiger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter zur Tabelle anmelden.

2. Berichtstermin: Die Gläubiger werden durch den Insolvenzverwalter auf einer Gläubigerversammlung über die wirtschaftliche Lage der GmbH informiert. In diesem Termin wird über die Sanierung oder Auflösung der GmbH entschieden.

3. Prüfungstermin: In einer Insolvenztabelle werden all offenen Forderungen dokumentiert.

4. Abwicklungsphase: Es erfolgt die Umsetzung der beschlossenen Sanierungsmaßnahmen oder Tilgung der Schulden.

5. Schlusstermin: Sobald die GmbH wieder zahlungsfähig ist, stellt der Insolvenzverwalter den Richtern seinen Schlussbericht vor.

6. Aufhebung: Durch das Gericht wird das Verfahren beendet und das Ende der Insolvenz veröffentlicht, und zwar auf der Seite Insolvenzbekanntmachungen. In dem Fall erhält die GmbH ihre komplette Verfügungsgewalt zurück.

Sobald das Verfahren abgeschlossen ist, muss die GmbH die Gerichtskosten sowie den Insolvenzverwalter die entstandenen Kosten für das Insolvenzverfahren begleichen inklusive der Insolvenzforderungen. Abhängig sind die Kosten einer GmbH-Insolvenz von der Dauer der Insolvenz, der Gläubigeranzahl und dem Umfang der Insolvenzmasse. Daher ist eine genaue Angabe nicht möglich.