Eine GmbH stilllegen – 10 Punkte auf die Sie achten müssen

Oft kommt die Frage auf, ob es möglich ist, eine GmbH stillzulegen. Die Antwort darauf lautet „nein“. Denn bei dem Begriff „GmbH stilllegen“ handelt es sich um nichts Weiteres als um eine ungenaue Erklärung der eigentlichen Liquidation oder Auflösung der GmbH. Die Frage nach einer Stilllegung stellt sich zumeist dann, wenn die Fortführungsprognose negativ ausfällt. Allerdings ist die Stilllegung nicht ganz so einfach, denn der Gesetzgeber setzt enge Grenzen im Handlungsspielraum bei einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit.

Die Gründe & Alternativen zur Auflösung einer GmbH

Wer seine GmbH stilllegen bzw. auflösen möchte, der muss sich an die Vorgaben des § 60 ff. GmbHG halten. Dort heißt es, dass eine Auflösung einer GmbH ausschließlich durch Liquidatoren stattfinden kann. Zudem müssen zuerst alle Gläubiger befriedigt sein, bevor es zur endgültigen Stilllegung der GmbH kommen kann. Erst wenn diese beiden Voraussetzungen erfüllt sind, wird das verbleibende Kapital an die Gesellschafter ausgeschüttet, was natürlich je nach Beteiligung und vertraglicher Vereinbarung geschieht. Erst dann kann die GmbH aus dem Handelsregister ausgetragen bzw. gelöscht werden. Wer korrekt vorgeht, der muss bei der Stilllegung einer GmbH einen Zeitraum von bis zu 13 Monaten einplanen. Der Grund ist, dass eine Sperrfrist von einem Jahr vorgegeben ist.

Die ersten 3 Punkte die zu beachten sind

1. Eine Auflösung bzw. Stilllegung kann lediglich durch Liquidatoren stattfinden.
2. Als erstes gilt es alle Gläubiger zu befriedigen.
3. Es gilt eine Sperrfrist von einem Jahr einzuhalten, bis das die GmbH aufgelöst werden kann.

7 Punkte, die der Geschäftsführer einhalten muss

Für den Fall, dass die Stilllegung durch eine GmbH Insolvenz erfolgt, muss der Geschäftsführer folgende Punkte beachten:

1. Anmelden der Insolvenz

Der Geschäftsführer muss laut Gesetz bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ohne schuldhaftes Verzögern, spätestens drei Wochen nach Eintritt der entsprechenden Situation den Antrag auf Insolvenzeröffnung stellen. Tipp: Am besten werden Informationen eingeholt, wenn sich leichte Anzeichen einer Krise abzeichnen, bevor die Antragsfrist versäumt wird – ansonsten macht sich der GF strafbar. Strafbar macht sich der Geschäftsführer ebenso, wenn er „vorsichtshalber“ einen Insolvenzantrag stellt.

2. Die Rolle des Geschäftsführers bei einer Insolvenz (Stilllegung)

Die Gläubiger der GmbH können ebenso einen Insolvenzantrag stellen, wie die GmbH selbst. Im letzteren Fall wird die GmbH durch den Geschäftsführer vertreten. Er ist derjenige, der das Unternehmen leitet und kontrolliert. Im Vorfeld der Insolvenz ist der GF dazu verpflichtet, eine drohende Insolvenz außergerichtlich zu verhindern. Dazu muss er die Gläubiger informieren und sich selbst ein Bild über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu machen. Ist er nicht dazu in der Lage, muss er die Hilfe eines unabhängigen, fachlich qualifizierten Beraters in Anspruch nehmen.

3. Das Regelinsolvenzverfahren

Liegt ein Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vor, dann ist die GmbH berechtigt, einen Antrag auf Durchführung eines Insolvenzverfahrens zu stellen. Der Insolvenzverwalter führt dabei das Regelinsolvenzverfahren durch, das nach strengen verfahrens- und materiell-rechtlichen Vorgaben der Insolvenzverordnung abläuft.

4. Der Ablauf des Regelinsolvenzverfahrens

Die Insolvenz sollte im Grundsatz gut vorbereitet werden, um daraufhin schnell durchgeführt werden zu können. In die Vorbereitungen gehört die Veröffentlichung der Handelsbilanz, um so einer möglichen Bankrottstrafbarkeit entgegenzuwirken. Zudem sollten die Kassenbücher regelmäßig aktualisiert werden, wobei Geldabflüsse bei Anzeichen einer sich anbahnenden Krise nicht mehr genehmigt werden. Jedoch sollte stets eines bedacht werden: Die Nichtzahlung an die Sozialversicherung kann zu strafrechtlichen Sanktionen führen. Das Beste ist es, sich beraten zu lassen.

5. Was bedeutet Insolvenzverschleppung

Von einer Insolvenzverschleppung wird gesprochen, wenn der Geschäftsführer der GmbH über den Zeitpunkt der Insolvenzreife, also der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der Gesellschaft, den Antrag auf Eröffnung der Insolvenz verzögert.

6. Die Konsequenzen aus der GmbH Insolvenz

Nicht die einzelnen Gesellschafter, sondern grundsätzlich nur die GmbH haftet gegenüber den Gläubigern im Falle einer Insolvenz. Auf verschiedene Weise kann die GmbH beendet werden: Die GmbH wird stillgelegt bzw. aufgelöst oder aber fortgesetzt. Jedoch ist eine Fortsetzung nur dann möglich, wenn dies im Insolvenzplan vorgesehen ist oder wenn das Insolvenzverfahren auf Antrag der GmbH selbst eingestellt wurde.

7. Wie kann ein Anwalt bei einer möglichen GmbH Insolvenz helfen?

Der bzw. die Geschäftsführer sollten sich aufgrund der Komplexität eines Insolvenzverfahrens frühzeitig um fachkundigen Rat bemühen. So können zum einen die Risiken der persönlichen Haftung ausgeschlossen werden und zum anderen können die Möglichkeiten, die das Insolvenzverfahren bietet, zum Wohle aller Beteiligten zu 100 Prozent ausgeschöpft werden.

Geschäftsführer sollten stets eines bedenken: Es gibt eine Reihe von Maßnahmen und Optionen, die bereits bei dem leisesten Verdacht auf eine Krise ergriffen werden können. Empfehlenswert ist eine Beratung bei GmbH Problemen.