Die Insolvenz einer GmbH – das Unternehmen ist angeschlagen

„Geht eine GmbH in die Insolvenz, dann ist diese angeschlagen, aber nicht tot – hingegen ist ihr Tod bei einer Liquidation eine beschlossene Sache.“

Das Insolvenzverfahren dient in erster Linie nur der Befriedigung der Gläubiger der Gesellschaft, während das Ziel der Liquidation die vollständige Beendigung der GmbH ist. Was mit der Gesellschaft im Weiteren geschieht ist „Nebensache“. So kann ein Insolvenzverfahren auch dazu dienen, die GmbH zu sanieren und damit zu erhalten – also nicht die Beendigung dieser herbeizuführen.

Wann ist eine GmbH insolvent?

Laut der Insolvenzverordnung (InsO) ist eine GmbH insolvent, wenn einer der folgenden Insolvenzgründe vorliegt:

• Zahlungsunfähigkeit: Diese tritt ein, wenn das Unternehmen 90% seiner fälligen Zahlungspflichten nicht innerhalb von drei Wochen erfüllen kann (§ 17 Abs. 2 S. 1 InsO).
• Drohende Zahlungsunfähigkeit: Wenn der GmbH innerhalb eines Prognosezeitraums von 24 Monaten die Zahlungsunfähigkeit droht (§ 18 Abs. 2 InsO).
• Überschuldung: Diese liegt vor, wenn die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr durch das Vermögen des Schuldners gedeckt sind. Mit einer Ausnahme: Die Fortführung ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich (§ 19 Abs. 2 InsO).

Ist eine GmbH zahlungsunfähig oder überschuldet, dann muss die Geschäftsführung innerhalb von drei Wochen (bei Zahlungsunfähigkeit) bzw. 6 Wochen (bei Überschuldung) ohne schuldhaftes Verzögern beim zuständigen Amtsgericht einen Insolvenzantrag stellen.

Reagiert die Geschäftsführung zu spät, dann kann ein Strafverfahren wegen Insolvenzverschleppung drohen und der Geschäftsführer mit seinem Privatvermögen gegenüber den Gläubigern in die Haftung gezogen werden.

Wie lange dauert das Insolvenzverfahren bei einer GmbH?

Für den oder die Geschäftsführer einer GmbH handelt es sich um eine anspruchsvolle Aufgabe, wenn es darum geht ein Insolvenzverfahren zu durchlaufen. Denn es gilt viele rechtliche Hürden zu beachten.

Geht eine GmbH Insolvenz, dann wird grundsätzlich das sogenannte Regelinsolvenzverfahren angewendet. Mit diesem sind zwei verschiedene Ziele erreichbar:

• Die Restrukturierung bzw. Sanierung der GmbH
• Die Auflösung der Gesellschaft

Wird vom Geschäftsführer bemerkt, dass die GmbH zahlungsunfähig ist, dann muss er unverzüglich, jedoch spätestens drei Wochen danach, den Insolvenzantrag stellen. Erfolgt die Antragstellung verspätet oder falsch, dann kann dies zivil- und strafrechtliche Folgen für ihn haben. Die Dauer Insolvenzverfahren GmbH ist von verschiedenen Faktoren abhängig:

• Wie groß ist das Unternehmen?
• Wie ist dieses strukturiert?
• Wie viele Gläubiger gibt es?

Somit ist es nicht möglich, pauschal einen Zeitraum für die Dauer des Insolvenzverfahrens anzugeben. Jedoch gibt es einige Anhaltspunkte, die darauf schließen lassen, wie lange sich dieses hinziehen kann.

Dauer Insolvenzverfahren GmbH: Wie lange im Durchschnitt?

Sobald die Regelinsolvenz eine juristische Person betrifft, dauert das Verfahren durchschnittlich vier Jahr. Das ist auf den ersten Blick eine erschreckend lange Zeit, doch der Grund dafür ist, dass das Insolvenzverfahren erst dann abgeschlossen werden kann, wenn alle Vermögenswerte des Schuldners – der GmbH – verwertet sind und alle Gläubiger gemeinschaftlich befriedigt wurden.

In einem Gerichtsverfahren können diese Probleme in einigen Fällen geklärt werden, wobei sich dieses über mehrere Instanzen erstrecken kann.

Anders verhält es sich bei kleineren Unternehmen, die nur wenige Gläubiger befriedigen müssen. Hier kann ein Regelinsolvenzverfahren bereits nach einem oder zwei Jahren zum Abschluss kommen.

Die erste Phase der Regelinsolvenz

Die Geschäftsführer müssen sich bereits in der ersten Phase des Insolvenzverfahrens in Geduld üben. Denn das zuständige Amtsgericht überprüft in dieser Phase, ob dem Insolvenzantrag überhaupt stattgegeben werden kann.

Von dem Gericht wird dabei überprüft, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und somit da eigentliche Insolvenzverfahren eröffnet werden kann. Dieser Frage nimmt sich zumeist ein Sachverständiger an, von dem überprüft wird, wie es um die Vermögensverhältnisse der GmbH bestellt ist. Es können durchaus zwischen drei und sechs Monate vergehen, bis das die Entscheidung des Gerichts fällt, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird.

Die zweite Phase – sie nimmt die meiste Zeit in Anspruch

Sobald der Beschluss des Amtsgerichts auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorliegt, beginnt das eigentliche Verfahren. Für die Dauer dieser Phase ist die Größe des Unternehmens ausschlaggebend sowie die Anzahl der Gläubiger. Zudem stellt die Kooperationsbereitschaft der Gläubiger einen wichtigen Punkt dar.

Was ist besser? Insolvenz oder Liquidation?

Die Frage darauf, welche Variante empfehlenswert ist, kann nicht pauschal beantwortet werden. Allerdings steht dies häufig auch nicht zur Debatte. Ist eine GmbH insolvenzreif, dann kann daran kaum noch jemand etwas ändern.

Die Konsequenz einer Insolvenz kann die „freiwillige Liquidation“ sein, die allerdings auch völlig unabhängig von einer Insolvenz beschlossen werden kann. Jedoch macht es keinen Sinn, eine GmbH zu liquidieren, solange sie noch eine sinnvolle Aufgabe hat.