Firmeninsolvenz: Ausweg aus der finanziellen Pleite
Eine Firmeninsolvenz ist in den allermeisten Fällen die letzte Option für Geschäftsführer. Sie wird nur dann gewählt wird, wenn keine Alternative mehr greifen kann – und bedeutet letztlich das Aus. In manchen Situationen sehnen sich Geschäftsführer sogar nach der Schließung der Firma. Denn eine drohende Insolvenz ist kein Zuckerschlecken. Aber Vorsicht: Wird eine Firmeninsolvenz fehlerhaft vollzogen, kann dies schwerwiegende Folgen haben.
Wir unterstützen Sie kompetent und mit starker Expertise bei einer Firmeninsolvenz – und stellen für Sie sicher, dass bei diesem wichtigen, letzten Schritt alles zu Ihren Gunsten verläuft.
Wann ist der Punkt für eine Insolvenzanmeldung gekommen?
Wenn Ihre Firma in der Krise steckt und sich keine andere Option zur Rettung mehr aufzeigt, heißt die letzte Station „Firmeninsolvenz“. Als Insolvenzberater kennen wir die Vorteile einer Firmeninsolvenz, aber vor allem auch die Risiken. Deshalb lohnt es sich genau hinzusehen und zu prüfen, ob es tatsächlich Zeit ist, die Insolvenz anzumelden – oder ob es vielleicht noch andere Wege gibt.
Ist Ihre Firma in eine Krise geraten, die keine Kurve nach oben mehr andeutet, gibt es gesetzliche Bestimmungen, die Ihnen sagen, wann Sie im Falle von Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eine Insolvenz anzumelden haben. Und zwar heißt es vom Gesetzgeber, dass Sie innerhalb von drei Wochen nach ausbleibender Zahlung den Eröffnungsantrag auf Firmeninsolvenz beim zuständigen Insolvenzgericht stellen müssen.
Vielleicht fragen Sie sich jetzt auch, wann eine Firma denn eigentlich als zahlungsunfähig bemessen werden kann? Wenn eine Rechnung zu lange in Verzug ist? Wenn bei der Bank für einen Kredit Aufschub beantragt werden muss? Auch hinsichtlich dieser Fragen gibt es klar abgesteckte Grenzen und Gesetze.
Fakt ist: Geschieht die Insolvenzanmeldung nicht rechtzeitig, kann dies zu einer Klage wegen Insolvenzverschleppung führen.
Persönliche Haftung bei einer Insolvenzverschleppung
Wir empfehlen ausdrücklich, die Rechtzeitigkeit eines Antrages auf Insolvenz einzuhalten. Denn im Falle einer Verschleppung können Geschäftsführer persönlich zur Haftung gezogen werden. Wird keine Insolvenz angemeldet und werden gleichzeitig zum Beispiel Sozialversicherungsbeiträge nicht mehr gezahlt, machen Geschäftsführer sich auch dafür persönlich haftbar. Das Gleiche gilt für ausbleibende Steuerzahlungen.
Unser Vorschlag: Arbeiten Sie unbedingt mit einem Insolvenzberater zusammen, der Sie zu genannten Fristen berät, gemeinsam mit Ihnen den Insolvenzantrag stellt und eine Insolvenzverschleppung von vornherein verhindert.
Vorteile einer Firmensolvenz für Geschäftsführer
Eine Firmensolvenz gilt es in der Regel zu vermeiden. Zum Beispiel durch einen Firmenverkauf. Ist der Punkt einer geschäftlichen Insolvenz aber unumstößlich gekommen, hat eine derartige Ultima Ratio auch Vorteile:
• Geschäftsführer können hiermit ihren Neuanfang einläuten.
• Sämtliche Schulden werden innerhalb der nächsten sieben Jahre abgetragen. Und zwar garantiert.
• Das Einkommen, das sie in dieser Zeit generieren, ist bis zu einer existentiellen Obergrenze gesichert.
• Nach erfolgreichem Abschluss der Insolvenz steht neuen Projekten nichts mehr im Wege.
Was sind die Schritte bei einer Firmeninsolvenz?
Eine Firmeninsolvenz folgt klar definierten Regeln. Zunächst einmal wird der Antrag auf Eröffnung der Insolvenz beim zuständigen Amtsgericht gestellt. Im Zuge dessen wird ein Vermögensverzeichnis sowie eine Gläubigerübersicht erstellt und bereitgestellt. Nun wird der Antrag auf Firmeninsolvenz geprüft und im Falle einer Freigabe ein Insolvenzverwalter bestellt. Die Insolvenzverfahrenseröffnung wird öffentlich bekannt gegeben. Ab sofort ist die Firma vor Pfändungen und Zwangsvollstreckungen geschützt.
Firmeninsolvenz rechtssicher und risikofrei vollziehen? Fragen Sie uns!
Als Firmeninsolvenzberater sind wir Ihnen gerne bei Ihrer Firmeninsolvenz behilflich. Wir beraten Sie rundum das Thema, prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob es vielleicht doch noch andere Wege wie einen Firmenverkauf oder eine Übernahme gibt, und kümmern uns auf Wunsch um alles Weitere.
Kontaktieren Sie uns jetzt und bringen Sie Ihre Firmeninsolvenz in trockene Tücher.