GmbH Insolvenzverschleppung: Wann Ihnen eine Klage droht
Die Insolvenz der GmbH anzumelden ist ein bitterer Schritt. Und doch einer, der unbedingt rechtzeitig gegangen werden muss: Insolvenzverschleppung ist kein Kavaliersdelikt. Sondern eine Straftat im Bereich der Wirtschaftskriminalität, die unter Umständen sogar bei einer GmbH Insolvenzverschleppung mit einer Haftstrafe geahndet wird.
Obwohl die Folgen einer GmbH Insolvenzverschleppung dramatisch sein können, kommt dies doch häufig vor: Zwei Drittel der Geschäftsführer einer GmbH müssen sich diesem Vorwurf stellen. Denn die Frist, in der bei einer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der GmbH die Regelinsolvenz beim Amtsgericht angemeldet werden muss, ist kurz: Sie haben nur 21 Tage bzw. drei Wochen Zeit dafür.
Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung muss Insolvenz angemeldet werden sonst droht GmbH Insolvenzverschleppung
Doch wann ist eine GmbH insolvent? Zum einen dann, wenn sie ihren Zahlungsverpflichtungen – Rechnungen, Steuer, Sozialabgaben und ähnliches – nicht mehr nachkommen kann: Dann ist die GmbH zahlungsunfähig. Ein weiterer Grund für die Insolvenz einer GmbH kann eine Überschuldung sein. Diese ist nicht immer ganz eindeutig auszumachen. Laut Gesetz liegt eine Überschuldung vor, wenn das Eigenkapital des Schuldners, also Ihr Privatvermögen, mit dem Sie haften, die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt. Es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich.
Ob eine Überschuldung der GmbH vorliegt, muss im Einzelfall geprüft werden
Das klingt diffus. Und das ist es auch. Als Experten für GmbH Probleme glauben wir, dass die Komplexität dieses Themas allein schon der häufigste Grund einer Insolvenzverschleppung ist – neben der Hoffnung, dass die GmbH doch noch irgendwie zu retten wäre. Es erfordert immer eine Einzelfallprüfung, ob eventuell eine Überschuldung vorliegt. Es ist essentiell, dass eine Fortführungsprognose erstellt wird. Hierbei sind drei Punkte entscheidend:
• Besteht überhaupt der Wille, das Unternehmen fortzuführen?
• Gibt es für das laufende und das folgende Geschäftsjahr ein umsetzbares Unternehmenskonzept?
• Besagt die Liquiditätsprognose, dass die GmbH in diesem Zeitraum die Schulden der GmbH abbauen, ausstehende Zahlungen leisten und vielleicht sogar einen Gewinn erwirtschaften kann? Ein absehbar vorübergehender, finanzieller Engpass ist kein Grund für die Anmeldung einer Insolvenz der GmbH.
Können diese drei Punkte mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 50 Prozent bejaht werden, liegt keine Überschuldung vor. Wenn nicht, ist die Anmeldung der GmbH Insolvenz innerhalb von drei Wochen unumgänglich.
Häufig ist es gar keine böse Absicht, wenn die dreiwöchige Frist zur Insolvenzanmeldung der GmbH nicht eingehalten wird, sondern mangelndes Wissen. Doch auch das schützt nicht vor einer Anklage durch die Staatsanwaltschaft wegen Verstoßes gegen §64 und 84 des GmbHG!
Insolvenzverschleppung bei einer GmbH: Es droht eine Haftstrafe
Die Folgen einer Insolvenzverschleppung einer GmbH können für den Geschäftsführer dramatisch sein – es droht neben der Privatinsolvenz im schlimmsten Fall sogar eine Freiheitsstrafe. Wenn die Frist nicht eingehalten wird, kann ein Quotenschaden geltend gemacht werden.
Quotenschaden: Wird die Insolvenz der GmbH verschleppt, kann dies höhere Folgekosten bedeuten. Etwa dann, wenn Gläubiger aufgrund des dahinschmelzenden Vermögens der GmbH weniger Geld bekommen, als es bei fristgerechter Insolvenzanmeldung der Fall gewesen wäre. Die Differenz zwischen dem Betrag, der bei rechtzeitiger Anmeldung der GmbH Insolvenz fällig gewesen wäre, und dem, der bei Insolvenzverschleppung gezahlt werden muss, wird als Quotenschaden bezeichnet. Der Geschäftsführer muss dafür haften.
Durchgriffshaftung: Der Geschäftsführer haftet mit seinem Privatvermögen bei GmbH Insolvenzverschleppung
In jedem Fall – wenn die Insolvenz der GmbH rechtzeitig angemeldet wurde oder eine Insolvenzverschleppung vorliegt – sollte sich der Geschäftsführer der GmbH mit der Durchgriffshaftung auseinandersetzen: Er haftet mit seinem Privatvermögen für Schulden der GmbH. Häufig mündet eine Regelinsolvenz deshalb auch in eine Privatinsolvenz. Schlimm genug. Doch im Falle einer Insolvenzverschleppung kommt voraussichtlich auch noch eine Verurteilung hinzu – Strafzahlungen oder sogar eine Haftstrafe können die Folge sein.
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