GmbH Zahlungsunfähigkeit: Risiken und Auswege

Befindet sich eine GmbH in der wirtschaftlichen Krise, können Zahlungen an Gläubiger meistens nur noch verspätet beglichen werden oder bleiben manchmal einfach aus. Diese drohende GmbH Zahlungsunfähigkeit birgt hochkarätiges Problempotenzial – und erfordert Handlungen. Denn wird ein Insolvenzantrag fälschlicherweise zu spät oder gar nicht gestellt, machen sich Geschäftsführer der Insolvenzverschleppung schuldig.

Doch ab wann gilt eine GmbH eigentlich als zahlungsunfähig? Was sind die Richtlinien und lassen sich diese einfach so eins zu eins anwenden? Wir geben Aufschluss.

Drohende Zahlungsunfähigkeit und die verschiedenen Stufen

Bei einer drohenden Zahlungsunfähigkeit Ihrer GmbH sollten Geschäftsführer in jedem Fall nicht nur hellhörig, sondern aktiv werden. Denn bessert sich die Situation der Liquidität nicht, kann daraus schnell die Insolvenzreife werden. Der Gesetzgeber hat klar abgesteckt, wie die Definitionen zum Thema Zahlungsunfähigkeit genau aussehen.

• Die drohende Zahlungsunfähigkeit
Laut § 18 Abs. 2 InsO ist der Schuldner von einer drohenden Zahlungsunfähigkeit betroffen, wenn die aktuell offenen Forderungen seiner Gläubiger nicht zum Zeitpunkt der Fälligkeit beglichen werden können. In diesem Fall würde man eine insolvenzrechtliche Liquiditätsbilanz erstellen, die offenbart, ob eine Zahlungsunfähigkeit wahrscheinlicher ist als die wirtschaftliche Genesung. Liegt die Wahrscheinlichkeit bei der Zahlungsunfähigkeit, spricht man klar von einer drohenden Zahlungsunfähigkeit.

• Vorübergehende Zahlungsunfähigkeit
Stocken die Zahlungen, weil sich eine Liquiditätslücke ergeben hat, spricht man von der vorübergehenden Zahlungsunfähigkeit. Genaugenommen muss garantiert sein, dass innerhalb von drei Wochen die Gelder beschaffen werden können, um aktuellen Forderungen von Gläubigern nachkommen zu können. Ist dies der Fall, kann ein Insolvenzantrag vermieden werden.

• Dauerhafte Zahlungsunfähigkeit
Die dauerhafte Zahlungsunfähigkeit ist ganz klar das Zeichen für die Insolvenzreife. Ist es ausgeschlossen, dass die GmbH fähig ist oder wieder sein wird, offenen Forderungen nachzukommen, spricht man von der dauerhaften Zahlungsfähigkeit. Achtung: Ist dieser Zustand erreicht, sind Geschäftsführer unmittelbar verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen.

Insolvenzantragspflicht im Falle von GmbH Zahlungsunfähigkeit

Ist Ihre GmbH dauerhaft zahlungsunfähig, ist definitiv Handlungsbedarf gefragt. Warum? Nicht nur weil Gläubiger, Mitarbeiter, Vermieter, Ämter und Banken Ihre offenen Posten einfordern. Sondern auch, weil der Gesetzgeber laut § 64 Abs. 1 GmbHG verlangt, ab dem Zeitpunkt der Zahlungsunfähigkeit binnen drei Wochen einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzantrages zu stellen.

Gleichzeitig darf die GmbH ab dem Zeitpunkt der Insolvenzreife nur noch bedingt Zahlungen leisten. Hier ist es erforderlich, dass Geschäftsführer einen klaren Überblick über den wirtschaftlichen Zustand haben, die Insolvenzreife erkennen, tätig werden und sich gleichzeitig über die Folgeverpflichtungen informieren. Denn wer hier nicht nach dem Gesetzgeber handelt, wird persönlich haftbar gemacht. Für die Insolvenzverschleppung zum einen und für die unrechtmäßigen Zahlungen ab Zeitpunkt der Insolvenzreife auf der anderen Seite.

Welche Chancen birgt die drohende GmbH Zahlungsunfähigkeit?

So absurd es auch klingen mag: Wird eine drohende Zahlungsunfähigkeit festgestellt, hat dies auch gute Seiten. Denn Experten wissen: Hat Ihre Firma noch nicht die Insolvenzreife erreicht, haben Sie noch allen Handlungsspielraum und können selbstwirksam entscheiden, welchen Weg Sie einschlagen.

Es gibt Alternativen zur Insolvenz: zum Beispiel einen GmbH Verkauf. Den können Sie solange noch in Angriff nehmen, solange Ihre Firma noch nicht die Insolvenzreife erreicht hat. Wer für den Kauf einer wirtschaftlich angeschlageneren GmbH in Frage kommt? Unternehmer und Investoren, die auf der Suche nach einem glaubhaften Steuerausgleich sind und das Minus Ihrer Firma für deren Steuervorteil nutzen können.

Gemeinsam Lösungen bei drohender Zahlungsunfähigkeit finden

Ihre Firma befindet sich in der Krise und Sie sind auf der Suche nach professioneller Begleitung? Sprechen Sie uns gerne an. Als erfahrene Unternehmensberater für GmbH Probleme unterstützen wir Sie gerne mitsamt unserer gebündelten Expertise. Kontaktieren Sie uns jetzt!