Insolventes Unternehmen übernehmen: Gründe die für einen Kauf sprechen
Besonders in der aktuellen Corona-Krise ist es an den Unternehmern, einen kühlen Kopf zu bewahren. Wird das Wort Krise allerdings als „Zustand eines Unternehmens, das seine Lebensfähigkeit infrage stellt“ definiert, dann wird klar, dass selbst der kühlste Kopf schnell zu brodeln beginnen kann. Daher ist es verständlich, dass bei den Unternehmern in einer solchen Situation viele Fragen aufkommen. Zum Beispiel die Frage, ob sie ihre insolvente Firma verkaufen bzw. diese in Krisenzeiten veräußern können. Aber auch Fragen wie bspw. was eine übertragende Sanierung ist oder wobei es sich bei einem Insolvenzplanverfahren handelt.
Anders verhält es sich für die Käufer, denn übernehmen diese eine insolvente Firma, dann eröffnen sich ihnen zahlreiche Möglichkeiten. Dabei handelt es sich nicht nur um einen schnellen günstigen Markteinstieg, sondern auch um die Möglichkeit den eigenen Marktanteil auszubauen.
Verkauf nach dem neuen „Corona-Insolvenz-Aussetzungsgesetz“
Trotz einer drohenden Zahlungsunfähigkeit ist es Unternehmern möglich, ihren Betrieb mit GmbH Probleme zu verkaufen. Unternehmer werden gemäß des neuen „Corona-Insolvenz-Aussetzungsgesetzes“ (COVInsAG), sogar von der Insolvenzpflicht befreit, wenn aufgrund der staatlichen Hilfen oder anderweitigen Finanzierungsverhandlungen noch begründete Aussichten bestehen, dass sich das Unternehmen wieder erholt.
Diese Regelung galt bis zum 30. September 2020 sowohl für die Insolvenz als auch für die Zahlungsunfähigkeit, wenn die Insolvenzreife auch tatsächlich aufgrund der Corona-Krise entstanden war. Seit dem 01. Oktober 2020 besteht diese Aussetzung allerdings nur noch für den Insolvenzgrund der Überschuldung. Kommt es zur Zahlungsunfähigkeit, dann gilt wieder die uneingeschränkte gesetzliche Pflicht, einen Insolvenzantrag zu stellen. Diese Regelung sollte bis zum 31. Dezember 2020 vorerst bestehen und ab dem 01. Januar 2021 sollte die Insolvenzantragspflicht wieder für alle von der Pandemie betroffenen Unternehmen gelten. Jedoch sollte für diese Unternehmen bei der Überschuldungsprüfung ein „gelockerter Maßstab“ zugrunde gelegt werden, in dem die temporären Prognoseunsicherheiten berücksichtigt werden.
Laut einer Mitteilung der Bundesregierung sollte das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Insolvenzrecht dann letztendlich bis zum 31. Januar 2021 gelten. Jedoch wurde inzwischen die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis Ende April 2021 verlängert, womit die Folgen der Pandemie für die Wirtschaft abgefedert wird.
Grund 1: Insolvente Unternehmen stellen eine günstige Kaufgelegenheit dar
Für den Insolvenzverwalter stellt der Verkauf des Unternehmens alternativ zu der häufig langandauernden und aufwendigen Sanierung eine wichtige Option dar. Die Käufer gelangen günstig an eine Firma oder an Firmenanteile – besonders dann, wenn nur wenige Mitbieter für das insolvente Unternehmen vorhanden sind.
Zudem fällt die Due-Diligence durch die Transaktionsart oftmals um einiges schlanker aus, als bei einem normalen Unternehmenskauf. Grundsätzlich bieten die Insolvenzverwalter keine Gewährleistungen oder Garantien an. Das bedeutet, dass der Käufer später keinerlei Forderungen mehr stellen kann und das sämtliche Risiken durch einen entsprechenden Abschlag im Kaufpreis zu berücksichtigen sind.
Grund 2: Der Käufer kann schneller expandieren
Oftmals erweist sich der Kauf eines mittelständischen familiengeführten Unternehmens als eine große Herausforderung. Dies kann sich allerdings sehr schnell ändern, wenn das Konkurrenzunternehmen ins Wanken gerät oder gar zahlungsunfähig wird.
Für das übernehmende Unternehmen ergibt sich aus der daraus folgenden Insolvenz eine einmalige Gelegenheit, die eigenen Kapazitäten auszubauen und sich evtl. regional oder bezüglich der Geschäftsfelder breiter aufzustellen.
Was den Verkauf eines insolventen Unternehmens angeht, so ist dieser in der Regel weniger zeitaufwendig, da in einem solchen Fall Entscheidungen schnell getroffen werden müssen. Denn es gilt: Je schneller das insolvente Unternehmen verkauft wird, desto weniger Porzellan wird in der Regel zerschlagen.
Grund 3: Nur interessante Teile auswählen
In den meisten Fällen eines Verkaufs bzw. einer Unternehmensübernahme steht ein Asset Deal. Das Geschäft über einen Share Deal wird eher selten abgewickelt, bei dem der Käufer alle Geschäftsanteile und somit die gesamte Firma mit allem Drum und Dran kauft. Demzufolge bleibt der Asset Deal der ideale Weg, wenn es um eine Übernahme geht, da der Käufer nur einzelne Vermögensgegenstände erwirbt. Das bedeutet, dass er auch nur einzelne Vermögensgegenstände erwerben kann. So kann der Käufer sich für Teilbereiche entscheiden und sich die Rosinen herauspicken, die für ihn attraktiv sind.
Grund 4: Die Freiheiten des Insolvenzverwalters nutzen
Wird ein Unternehmen nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mittels Asset Deal übernommen, dann müssen die Schulden nicht vom Käufer übernommen werden. Dies gilt auch für Pensionsverpflichtungen oder Schadensersatzleistungen.
Außerdem profitiert der Investor von den insolvenzrechtlichen Sanierungsmöglichkeiten des Verwalters. Das bedeutet, dass der Käufer auf einem sehr einfachen und unkomplizierten Weg das Personal verschlanken kann und andere nicht mehr gewollte Verbindlichkeiten, wie bspw. teure oder mittlerweile überflüssige Miet- und Leasingverträge zu beenden.
Fazit ist, dass der Erwerb eines Unternehmens aus der Insolvenz für den Käufer eine Chance darstellt sich die „Rosinen herauszupicken“, wenn dieser diese zu nutzen weiß.