Insolvenz der GmbH – Verkauf statt Insolvenz

Mehr als 17.000 Unternehmen mussten in 2020 in Deutschland Insolvenz anmelden. Dann, wenn ein Unternehmen nicht mehr in der Lage ist, seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Gläubigern zu erfüllen, gilt es als insolvent. Dabei kommt eine Insolvenz nicht von heute auf morgen, sondern ist in der Regel bereits einige Zeit vorher bemerkbar. Sobald eine Insolvenz droht, dann ist es an dem Geschäftsführer zu handeln.

Mit dem Verkauf die GmbH Krise lösen

Unternehmer können durchaus die Krise lösen und die insolvente GmbH verkaufen und ein Verkauf bedeutet nicht immer, dass das Unternehmen aufgelöst wird.

In den diversen Medien ist immer wieder von Insolvenzen zu lesen, wobei damit die Zerschlagung des Unternehmens gemeint ist. Allerdings muss das nicht immer so sein, denn durch einen Verkauf kann eine Sanierung stattfinden oder auch durch eine Aufteilung in verschiedene Bereiche. Wichtig ist nur eines: Der Geschäftsführer darf vor und während des Verkaufs seine Pflichten nicht vernachlässigen. Bei einer drohenden Insolvenz ist das Privatvermögen des Geschäftsführers keinesfalls in Sicherheit, selbst bei einer GmbH nicht.

Der Grund ist, dass die Gläubiger – selbstverstaendlicherweise – an ihr Geld wollen und streben dafür eine Durchgriffshaftung an. Sofern sich der Geschäftsführer strikt an alle gesetzlichen Regeln hält, vermeidet er eine Anklage wegen Insolvenzverschleppung. Normalerweise kommt er dann auch ohne Schufa-Eintrag oder Bonitätslimitationen durch den Prozess.

Die Vorteile des Verkaufs

Unternehmer die in den nächsten Jahren nicht in der Krise stecken bleiben möchten, für die ist die Insolvenz die denkbar schlechtestes Lösung, vor allem wenn es darum geht, die eigene berufliche Zukunft neu zu planen. Immer wieder sind Auswege aus den Schulden zu lesen, wobei das GmbH Insolvenzverfahren einige Risiken für die Geschäftsführer birgt. Auf diese wird später eingegangen, doch zuerst geht es um die Vorteile des Verkaufs der GmbH.

• Die Bonität bleibt erhalten (Reputation)
Geschäftsführer müssen mit der Abgabe des Insolvenzverfahrens eine Eidesstaatliche Versicherung abgeben. Diese wird eingetragen in alle amtlichen und privatwirtschaftlichen Schuldnerregister und das Namentlich(!). Das bedeutet, dass jeder der sich dafür interessiert, um die Situation des Geschäftsführers bescheid weiß. Darüber hinaus ist die Bonität stark eingeschränkt und etwas Neues auf Kredit kaufen, das ist dann nicht mehr möglich.

• Die Haftung des Geschäftsführers
Sobald ein Geschäftsführerwechsel stattfindet ist der „alte“ Geschäftsführer aus der Haftung entlassen. Damit ist dieser entlastet und kann nicht mehr für Schadenersatzansprüche gemäß des GmbH-Gesetzes herangezogen werden. Gläubiger können dann nur noch mit der neuen Geschäftsführung Verhandlungen führen.

• Firmenname / Geschäftssitz
Die Auffanggesellschaft kann auf Wunsch den Geschäftssitz verlegen und den Firmennamen ändern. Von niemanden wird dann die einstige „insolvente“ GmbH oder den alten Geschäftsführer mit der neuen in Verbindung bringen. So mit hat der Geschäftsführer die einstige GmbH Krise erfolgreich zu 100 Prozent hinter sich gelassen. Selbst eine Änderung der Rechtsform ist möglich, aufgrund der neuen EU-Gesetze.
Die Probleme des Geschäftsführers bei einer Insolvenz
Ein Geschäftsführer kann persönlich haftbar gemacht werden. Bei einer Insolvenz ist das größte Thema die Insolvenzverschleppung. Nur 21 Tage stehen dem Geschäftsführer nach Feststellung der Zahlungsunfähigkeit bzw. der Überschuldung zur Verfügung, um den Antrag auf Insolvenz einzureichen. Das Problem ist, dass viele Geschäftsführer nach einer Lösung suchen um ihr Unternehmen zu retten, doch in diesem Verlauf lassen sie die Frist unwissentlich verstreichen. Dies wird von der Staatsanwaltschaft genau überprüft.

Auch die Sozialversicherungsbeiträge und Steuern sind ein wichtiges Thema. Auf der einen Seite dürfen keinerlei Zahlungen mehr veranlasst werden, doch auf der anderen ist der Unternehmer verpflichtet zu zahlen. Der Grund ist, dass die Sozialkassen das Recht haben, die ausstehenden Beträge aus dem Privatvermögen des Geschäftsführers eintreiben zu lassen.

Das dritte wichtige Thema bei einer GmbH Insolvenz ist die Verletzung der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes. Auch hier kann der Geschäftsführer persönlich in die Haftung gezogen werden.

Achtung! Eine Insolvenz spricht nicht nur seriöse Interessenten an

Selbstverständlich ist ein Verkauf der GmbH auch dann möglich, wenn der Insolvenzantrag bereits gestellt ist. Allerdings sollte bei der Auswahl der Kaufinteressenten darauf geachtet werden, dass keinem „Firmenbestatter“ aufgesessen wird. Bei diesen handelt es sich um Geschäftemacher, die eine Übernahme gegen Bezahlung anbieten und vorgeben, einen neuen Geschäftsführer zu bestimmen und den Firmensitz zu verlegen. Darüber hinaus wird je nachdem dem noch eingesetzten Geschäftsführer eine Weiterführung der Geschäfte versprochen oder eine risikolose Liquidation.

Die Kaufinteressenten die solche Versprechungen machen, die sollten mit höchster Vorsicht genossen werden. Denn in fast allen Fällen stellen diese verlockenden Angebote nicht die Rettung dar, sondern den Ruin der Firma. Die Ziele dieser „Bestatter“ sind zumeist das Beiseiteschaffen der noch vorhandenen Vermögenswerte, der Einzug der noch ausstehenden Forderungen oder auch die Vernichtung von Beweisen. Von den Finanzbehörden werden diese Vorgänge genau geprüft und durchleuchtet.

Kaufinteressenten müssen solvent sein

Bei der Auswahl der Kaufinteressenten gilt es daher auf deren Seriosität und Bonität zu achten. Darüber hinaus sollte darauf geachtet werden, dass der Käufer auch tatsächlich ein Interesse an dem Kauf des Unternehmens oder der Unternehmensteile zeigt. Mit dem unterschreiben einer Verschwiegenheitserklärung wird sichergestellt, dass die Interessenten nicht mit den Zahlen des insolventen Unternehmens hausieren gehen können.