GmbH Insolvenzverschleppung: Alles andere als ein Kavaliersdelikt

Es gibt genügend Unternehmer, dessen Firmen unverkennbar in der Krise stecken. Dennoch handeln viele von ihnen nicht. Wird aus diesem Versäumnis eine GmbH Insolvenzverschleppung, beginnt der Ernstfall. Denn dann drohen strafrechtliche Konsequenzen, die es in sich haben.

Etwa bei jeder zweiten Firmeninsolvenz wird ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet. Was auch immer der Grund für den verspäteten Insolvenzantrag sein mag – ob der Versuch der Rettung oder schlichte Untätigkeit – wird einer GmbH Insolvenzverschleppung nachgewiesen, haften Geschäftsführer persönlich.

Wann kann man von einer GmbH Insolvenzverschleppung ausgehen?

Als erstes möchten wir Ihnen die Angst nehmen: Befindet sich Ihr Unternehmen in einer wirtschaftlichen Schräglage, heißt das nicht gleich, dass es automatisch auch insolvenzreif ist. Hier unterscheidet der Gesetzgeber sehr präzise und hat den Moment der Insolvenzreife genauestens festgelegt.

Ist Ihre Firma dauerhaft nach § 17 InsO zahlungsunfähig, sind Sie als Geschäftsführer verpflichtet, diesen Zustand unmittelbar als solchen zu identifizieren und binnen 21 Tagen ab Feststellungszeitpunkt den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu stellen. Sind diese drei Wochen abgelaufen, und es wurde kein Insolvenzantrag gestellt, kann man Sie der GmbH Insolvenzverschleppung schuldig sprechen.

Was vielen Geschäftsführern außerdem nicht bekannt ist, ist der Fakt, dass Sie ab Insolvenzreife begleichende Zahlungen nur noch bedingt leisten dürfen. Informieren Sie sich hier im Vorwege genau und lassen Sie sich von uns unserer Insolvenzberatung aufklären. Denn für unrechtmäßige Zahlungen während einer Überschuldung wird rechtmäßig das Privatvermögen der Geschäftsführer zur Begleichung angegangen.

Warum ist eine GmbH Insolvenzverschleppung so gravierend?

Über die Hälfte aller Firmeninsolvenzanträge werden zu spät eingereicht. Ob hier versucht wurde, eine Insolvenz doch noch abzuwenden oder die Pflichten der Geschäftsführertätigkeit vernachlässigt wurden: So oder so bringt dieses Handeln strafrechtliche Konsequenzen mit persönlicher Haftung mit sich. Das Strafmaß beläuft sich je nach Fall auf bis zu drei Jahren Haft oder kann in Form von Geldstrafen, die Geschäftsführer persönlich zu leisten haben, ausfallen.

Besser vorher absichern und die Verschleppung der Insolvenz verhindern

Wir empfehlen Klienten immer, auch und vor allem wenn sie eben noch nicht die Insolvenzreife erreicht haben, mit uns ins Gespräch zu kommen. Denn dann hat man sich noch nicht strafbar gemacht und ist noch voll handlungsfähig. Ob mit professioneller Begleitung ein sicheres und risikofreies Insolvenzverfahren in die Wege geleitet oder die Insolvenz doch noch vermieden werden soll – wir unterstützen Sie von Anfang an mit starker Kompetenz und unserer Expertise in Wirtschaftsfragen. Für Rechts- und Steuerfragen haben wir die passenden Kooperationspartner.

Wie kann man einer GmbH Insolvenzverschleppung entgegenwirken?

Alles steht und fällt mit der Ausgangslage. Ist Ihre Firma zwar angeschlagen, aber dennoch zahlungsfähig, beziehungsweise nur vorübergehend zahlungsunfähig, können wir gemeinsam Alternativen finden. Denkbar wäre beispielsweise ein GmbH Verkauf, bei dem Ihre Firma gegen einen symbolischen Wert an Unternehmen verkauft wird, die sich dadurch einen Steuerausgleich erhoffen.

Diese Alternative zur Insolvenz ist deshalb so beliebt, weil durch die verhinderte Insolvenz Ihre Reputation unbeeinträchtigt bleibt, der Prozess verhältnismäßig schnell abzuwickeln ist und ein GmbH Verkauf weniger Haftungsrisiken birgt als ein Insolvenzverfahren. Wenn auch Sie einen GmbH Verkauf in Erwägung ziehen, sprechen Sie uns gerne an. Wir unterstützen Sie dabei von der Käufersuche bis hin zum Notartermin.

Was tun bei einer GmbH Insolvenzverschleppung?

Wenn es bereits zu spät ist und Ihre Firma die Insolvenzreife erreicht hat, suchen Sie sich dringend und auf schnellstem Wege juristischen Rat und Rechtsbegleitung. Sie sollten jeden Schritt, den Sie ab sofort tun, mit Ihrem Rechtsberater abstimmen.

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